d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 24.04.2015 (BASS 12-65 Nr. 7.1.2 Für den Erwerb des Latinums gilt Anlage 15 VVzAPO-GOSt. Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums mit achtjährigem Bildungsgang erwerben den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) nach Maßgabe der Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (APO-GOSt), Schülerinnen und Schüler des Berufskollegs nach Maßgabe der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (APO-BK). (2) Bei der Versetzung in die Klassen 9 und 10 Typ A wird abweichend von Absatz 1 die Leistung in der Fremdsprache der Gruppe der übrigen Fächer zugeordnet. Es gelten die Kernlehrpläne der Gesamtschule. Wöchentliche Übersicht von neuen Nutzern kostenlos. Sie verwendet dabei den nach Anlage 11 vorgesehenen Vordruck. Die Note kann durch Konferenzbeschluss nicht abgeändert werden; die schulaufsichtliche Überprüfung bleibt unberührt. Wiederaufnahme eines angepassten Schulbetriebs in Corona-Zeiten zu Beginn des Schuljahres 2020/2021 ... LOGINEO NRW LMS – Lernmanagementsystem für Schulen in NRW Aktionsplan „Schwimmen lernen in Nordrhein-Westfalen 2019 bis 2022“ ... Stundentafel Gymnasium. 3) Der Wahlpflichtunterricht beginnt in Klasse 7. Weitere Regelungen für Kinder beruflich Reisender sind durch Runderlass (BASS 15-05 Nr. Für die Klassen 7 und 8 sowie 9 und 10 können jeweils gemeinsame Lerngruppen gebildet werden. (4) Im Wahlpflichtunterricht ab Klasse 7 kann die Schule erweiterte Angebote in den Lernbereichen Naturwissenschaften und Arbeitslehre sowie in den Fächern Kunst und Musik einrichten. Im Lernbereich Naturwissenschaften wechseln fachbezogene Lehrgänge mit fachübergreifenden Projekten. Die Sekundarstufe I umfasst in der Sekundarschule im Gegensatz zum Gymnasium 6 Jahre. Für das Verfahren gilt § 50 Schulgesetz NRW entsprechend, soweit sich für die Prüfungen in den Fächern gemäß § 30 Absatz 1 Nummer 1 aus diesem Abschnitt nichts Anderes ergibt. In den Fächern Englisch und Mathematik können in Erweiterungskursen die Mindestanforderungen um eine Notenstufe unterschritten werden. 1.4.1 Die Aufnahmekapazität für Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung richtet sich nach der möglichen Gesamtzahl, die die Schulaufsichtsbehörde dafür im Rahmen der Einrichtung des Gemeinsamen Lernens bestimmt hat. Die Schulleiterin oder der Schulleiter beauftragt eine zweite Lehrkraft mit der Zweitkorrektur. Über den empfohlenen Schulformwechsel entscheiden die Eltern. (8) Wer die Schule nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht verlässt und einen Abschluss erworben hat, erhält ein Abschlusszeugnis. Ab Klasse 8 wird eine weitere Fremdsprache als zweite oder dritte Fremdsprache angeboten. Die Entscheidung bedarf der Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde. Einmal im Schuljahr kann eine schriftliche Klassenarbeit durch eine gleichwertige Form der mündlichen Leistungsüberprüfung ersetzt werden. 3) Der Wahlpflichtunterricht beginnt in Klasse 7. Die Fachlehrerin oder der Fachlehrer beurteilt die Prüfungsleistung und macht dem Fachprüfungsausschuss einen Bewertungsvorschlag. 15.2.1 Jede Realschule bietet mindestens drei Schwerpunkte an. 5) Für die Ergänzungsstunden gilt § 15 Absatz 3. Innerhalb der Lernbereiche Naturwissenschaften sowie Kunst, Musik, Textilgestaltung sind die nach dieser Stundentafel zu erteilenden Fächer gleichwertig zu berücksichtigen. 2). 9) Zur Umsetzung besonderer schulischer Profile (z.B. (2) Jedes Kind hat einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnungnächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart in seiner Gemeinde imRahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität, soweit derSchulträger keinen Schuleinzugsbereich f… 4). Realschulen, an denen ein Bildungsgang gemäß § 47 eingerichtet ist, bieten im Wahlpflichtunterricht das Schwerpunktfach Arbeitslehre an. NRW.) In dem gymnasialen Bildungsgang der kooperativen Form der Sekundarschule mit drei Bildungsgängen, § 21 (auslaufend) Allgemeine Versetzungsbestimmungen, Vorversetzung, Wiederholung, Rücktritt. § 5 Absatz 1 Satz 1 bleibt unberührt. In Klasse 10 Typ A der Hauptschule und in der Sekundarschule nach § 20 Absatz 8 Nummer 1 werden die Leistungen in den Lernbereichen Wirtschaft und Arbeitswelt sowie Naturwissenschaften jeweils zu einer Gesamtnote zusammengefasst und der Fächergruppe Deutsch und Mathematik zugeordnet. Wurde ein Zweitwunsch angegeben (Nummer 1.1.4), ist mit Einwilligung der Eltern die Weitergabe des Anmeldescheins sowie einer Kopie des Halbjahreszeugnisses an die jeweilige Schule zulässig. (1) In jedem Prüfungsfach setzt die Fachlehrerin oder der Fachlehrer vor dem Termin für die mündliche Prüfung die Vornote fest. Der Unterricht in der Sekundarschule ist im besonderen Maße der individuellen Förderung verpflichtet. Englisch gilt als übriges Fach im Sinne von § 25 Absatz 1 APO-S I. Andere Fremdsprachen als Englisch bleiben unberücksichtigt. 2. eine Schülerin oder ein Schüler der Realschule und des Bildungsgangs der Realschule der Sekundarschule nach § 20 Absatz 8 Nummer 1. Im Bildungsgang der Realschule kann an Stelle einer Fremdsprache ab Klasse 7 auch ein anderes Angebot aus dem Wahlpflichtunterricht gewählt werden. 19.4.2 Bei der Bildung von Kursen ist darauf zu achten, dass Grund- und Erweiterungskurse jeweils eine angemessene Leistungsbandbreite aufweisen. Eine weitere (zweite oder dritte) Fremdsprache wird in den nicht gymnasialen Bildungsgängen - soweit durchgehend belegt - von Klasse 9 bis 10 mit je 4 Wochenstunden unterrichtet. 3, eine Schülerin oder ein Schüler des Bildungsgangs der Erweiterungsebene der Sekundarschule nach § 20 Absatz 8 Nummer 2, 4. eine Schülerin oder ein Schüler des Bildungsgangs des Gymnasiums der Sekundarschule nach § 20 Absatz 8 Nummer 1 und. 7.1.6 Gegen schulische Entscheidungen, die Verwaltungsakte sind (Nichtversetzung, Nichtbestehen der Nachprüfung, Nichtzuerkennung eines Abschlusses oder einer Berechtigung), kann bei der Schule Widerspruch eingelegt werden. Hierbei haben die Kinder Vorrang, für die diese Schule gemäß § 19 Absatz 5 Satz 3 Schulgesetz NRW durch die Schulaufsichtsbehörde als ihrer Wohnung nächstgelegene allgemeine Schule der gewünschten Schulform vorgeschlagen worden ist. Sie ist eine Einzelprüfung. 2) Innerhalb des jeweiligen Lernbereichs sind die Fächer während der Bildungsgänge gleichgewichtig zu berücksichtigen. (4) Entsprechend dem gestuften Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I vom 29. Das Referenzniveau ist gemäß folgender Tabelle einzutragen: Referenzniveau des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) - moderne Fremdsprachen. Der Lernbereich Darstellen und Gestalten kann nach Entscheidung der Schulkonferenz zusätzlich angeboten werden. (2) Der Wahlpflichtunterricht ab Klasse 7 umfasst die zweite Fremdsprache sowie mindestens ein weiteres Schwerpunktfach aus den Bereichen Naturwissenschaften/Technik, Sozialwissenschaften und Musik/Kunst. (1) Der Pflichtunterricht besteht nach Maßgabe der Stundentafeln (Anlagen 1 bis 9) aus Kernstunden und Ergänzungsstunden. Für die kooperative Form mit drei Bildungsgängen gelten ab Klasse 7 für den Hauptschulbildungsgang § 14, für den Realschulbildungsgang § 15 und für den gymnasialen Bildungsgang die Regelungen des § 17 für das Gymnasium mit neunjährigem Bildungsgang entsprechend. Auf den Zeugnissen ist unter dem Namen und der amtlichen Bezeichnung der Schule die amtliche Schulnummer anzugeben. Eine moderne Fremdsprache oder Latein ist ab Klasse 6 als zweite Fremdsprache anzubieten. Der Unterricht in Grundebenen orientiert sich an Anforderungen, die in Verbindung mit anderen von den Schülerinnen und Schülern zu erbringenden Leistungen als Voraussetzungen für die Vergabe des Hauptschulabschlusses und des Hauptschulabschlusses nach Klasse 10 maßgebend sind. (3) Eine Schülerin oder ein Schüler der Gesamtschule oder Sekundarschule nach § 20 Absatz 5 oder 6 erwirbt mit der Versetzung in die Klasse 10 den Hauptschulabschluss, wenn die Versetzungsanforderungen der Hauptschule (§ 22 Absatz 1, § 25 Absatz 1 und 2) erfüllt sind. Dabei werden die Schülerinnen und Schüler der Erweiterungsebene niveaugleich mit den Schülerinnen und Schülern des Realschulbildungsgangs unterrichtet. Die Schulleitung kann die Ausführung des Schulkonferenzbeschlusses für einen Jahrgang ablehnen, wenn organisatorische Gründe dem entgegenstehen. (1) Vor Abschluss der Erprobungsstufe prüft die Erprobungsstufenkonferenz unter Berücksichtigung des Leistungsstandes der Schülerin oder des Schülers im gesamten Schuljahr, der bisherigen von der Schule durchgeführten Fördermaßnahmen und der zu erwartenden Entwicklung der Schülerin oder des Schülers, ob die gewählte Schulform weiter besucht oder ein Schulformwechsel empfohlen werden soll. Dienstag, 01.12.2020, 15:52 Uhr aktualisiert: 02.12.2020, 14:40 Uhr Spannend ging es bei der Stimmenauszählung zu. 1) Der Lernbereich Gesellschaftslehre kann als integrierter Lernbereich oder getrennt nach Fächern in Geschichte, Erkunde und Politik unterrichtet werden. Die Fortsetzung der Schullaufbahn im Bildungsgang Gymnasium setzt voraus, dass die Schülerin oder der Schüler am Ende der Klasse 6 gute Leistungen in der überwiegenden Zahl der Fächer erreicht hat. (1) Englisch wird als erste Fremdsprache fortgeführt. (2) Am Unterricht in der Muttersprache anstelle einer zweiten Fremdsprache können geeignete Schülerinnen und Schüler auch zusätzlich zum Unterricht in ihren anderen Fremdsprachen teilnehmen. 3) Der Wahlpflichtunterricht beginnt in Klasse 7. Im Fall der Nichtversetzung erwirbt die Schülerin oder der Schüler diesen Abschluss, wenn sie oder er die Versetzungsanforderungen der Hauptschule (§ 22 Absatz 1, § 25 Absatz 1 und 2) erfüllt. (1) Vor Abschluss der Erprobungsstufe prüft die Erprobungsstufenkonferenz unter Berücksichtigung des Leistungsstandes, der bisherigen von der Schule durchgeführten Fördermaßnahmen und der zu erwartenden Entwicklung der Schülerin oder des Schülers, ob die gewählte Schulform weiterhin besucht oder die Schulform gewechselt werden soll. Auch bei einem in Klasse 7 einsetzenden Wahlpflichtunterricht sind mit Blick auf die curricularen Vorgaben die Anforderungen der Stundentafel zu erfüllen. 20.1.1 Bei der Zusammensetzung der fünften Klassen ist darauf zu achten, dass in jede Klasse Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen aufgenommen werden. Eine zusätzliche Benotung der Einzelfächer der Lernbereiche findet nicht statt. Anstelle eines Zeugnisses mit Vorderseite und Rückseite können zwei Zeugnisblätter verwendet werden, sofern durch eine Siegelung die Einheit des Zeugnisses sichergestellt wird. (3) Die Wiederholung einer Klasse nach den Absätzen 1 und 2 setzt voraus, dass die Schülerin oder der Schüler dadurch die Höchstdauer der Ausbildung in der Sekundarstufe I (§ 2) nicht überschreitet. Ist im zweiten Schulhalbjahr absehbar, dass die Klassenkonferenz den Verbleib der Schülerin oder des Schülers in der bisherigen Klasse empfehlen wird, unterrichtet die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer die Eltern schriftlich spätestens zehn Wochen vor Beginn der Sommerferien und bietet ihnen einen Beratungstermin an. Hinweise zum Zeugnis der Sekundarschule nach § 20 Absatz 5 und 6 (integrierte und teilintegrierte Organisationsform), nach § 20 Absatz 8 Nummer 1 und 2 (kooperative Organisationsformen). (3) Am Ende der Klasse 9 erfolgt nach den Vorgaben dieser Verordnung eine Versetzung in die Klasse 10, im Gymnasium mit achtjährigem Bildungsgang in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe. Dies gilt auch, wenn die Schule nach § 14 Absatz 3 in der Klasse 10 eine andere Organisationsform wählt. (4) Die Prüfung besteht aus einer mündlichen, gegebenenfalls aus einer praktischen Prüfung, in einem Fach mit schriftlichen Arbeiten außerdem aus einer schriftlichen Prüfung. Die Vorgaben in den übrigen Fußnoten bleiben hiervon unberührt. Die Fachleistungsdifferenzierung kann in einzelnen Fächern in Form der Binnendifferenzierung in gemeinsamen Lerngruppen oder in Kursen der äußeren Fachleistungsdifferenzierung (Grundkurse, Erweiterungskurse) erfolgen; in den jeweiligen Fächern können jahrgangsweise auch unterschiedliche Differenzierungsformen gewählt werden. Die Sprachprüfungen sind abzustellen auf den Hauptschulabschluss, den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 und den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife). (2) Ist an einer Schule Gemeinsames Lernen gemäß § 20 Absatz 5 Schulgesetz NRW eingerichtet, gelten für die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung § 1 Absatz 4 dieser Verordnung und § 16 der Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung (AO-SF) in der jeweils geltenden Fassung. 3) Die Fächer Kunst und Musik werden zwischen Klasse 7 und 10 insgesamt mit mindestens vier Wochenstunden je Fach unterrichtet. des Schülers die dreijährige gymnasiale Oberstufe an. Hierdurch sollen alle Schülerinnen und Schüler individuell gefördert werden, insbesondere wenn. Beim Erwerb einer Berechtigung enthält das Zeugnis folgenden Vermerk: „Ihr/Ihm wird die ___________________________________ erteilt.“. Die Schule stellt sicher, dass die Vorgaben der Richtlinien und Lehrpläne eingehalten werden. NRW. Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität einer Schule, soll die Aufnahmeentscheidung mit benachbarten Schulen abgestimmt werden. Mai 2005 555 Anlage 1 Stundentafeln für die Sekundarstufe I – Hauptschule Klasse Lernbereich/Fach 5 und 6 7 bis 10 Wochenstunden Deutsch 10 17 27 Gesellschaftslehre 1) Geschichte Erdkunde Politik 6 12 18 Mathematik 8 16 24 Naturwissenschaften 1) Naturwissenschaft Liebe Leser*innen, ich, Pia, möchte allen danken, die an unserer Halloween-Aktion teilgenommen haben. 9) Auf die Gesamtwochenstunden können bis zu fünf Stunden Wahlunterricht angerechnet werden. (3) Im Übrigen gelten neben der Stundentafel (Anlage 6) für die Klassen 7 bis 9 die Bestimmungen für das Gymnasium und für die Klasse 10 die Bestimmungen für das Gymnasium entsprechend. Dabei soll die Versetzungskonferenz auch die Entwicklung des Lernverhaltens berücksichtigen. Für einen etwaigen Unterricht in der dritten Fremdsprache sind insgesamt acht Wochenstunden, d.h. der Einsatz von zwei Ergänzungsstunden, vorzusehen. Die Klassenkonferenz prüft jeweils am Schuljahresende, im Einzelfall auch am Ende des Schulhalbjahres, ob ein Wechsel des Kurses erforderlich ist. Für die Vergabe des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) am Gymnasium mit neunjährigem Bildungsgang gilt als Fach des Wahlpflichtunterrichts im Sinne des § 26 Absatz 1 die zweite Fremdsprache. Die Anforderungen in Erweiterungsebenen sind auf das Erreichen des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) und der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe ausgerichtet. 19.4.3 Am Ende des ersten Halbjahres der Klasse 10 ist der Wechsel des Kurses nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Im Bildungsgang der Realschule kann an Stelle einer Fremdsprache ab Klasse 7 auch ein anderes Angebot aus dem Wahlpflichtunterricht gewählt werden. 41.2.2 Englisch gilt als übriges Fach im Sinne von § 25 Absatz 1. © 2019 Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen S. 102), der zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. (2) Eine Schülerin oder ein Schüler der Realschule oder des Gymnasiums mit neunjährigem Bildungsgang erwirbt nach dem Abschlussverfahren am Ende der Klasse 10 einen dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertigen Abschluss, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt sind. Sie können in einem Schuljahr im Wechsel je ein Schulhalbjahr unterrichtet werden (Halbjahresunterricht). Schülerinnen und Schüler, die nach der Reihenfolge der Rangliste der bestandenen sportpraktischen Prüfung keinen Schulplatz im Sportprofil erhalten haben, können anschließend in dem Aufnahmeverfahren der Schülerinnen und Schüler ohne Profilwunsch teilnehmen (§ 1 Absatz 2). (2) Über Absatz 1 hinaus kann die Klasse 10 der Gesamtschule oder der Sekundarschule nach § 20 Absatz 5 oder 6 einmal freiwillig wiederholen, wer zwar den Hauptschulabschluss nach Klasse 10, nicht aber den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) erworben hat, wenn die Versetzungskonferenz festgestellt hat, dass die Teilnahme an zwei Erweiterungskursen oder in zwei Fächern am Unterricht auf Erweiterungsebene im Wiederholungsjahr möglich ist. 19.4.1 Über die Aufnahme in einen Grundkurs oder einen Erweiterungskurs oder die Zuweisung zu einer Anspruchsebene entscheidet die Klassenkonferenz. Gleichzeitig ist den Eltern ein Beratungsgespräch vor den Sommerferien anzubieten. 1. die Versetzung, der Abschluss oder das Erreichen einer Berechtigung gefährdet ist. Hallo an alle Leser*innen, ich möchte euch über unser neuere neuen Schulpullover informieren, auf … Die Prüfungsinhalte beziehen sich auf die Kenntnisse und Fähigkeiten, die der muttersprachliche Unterricht vermittelt. Die Beratungspflicht nach § 8 erstreckt sich auch auf die Möglichkeit eines Bildungsgangswechsels. 36.2.2 Eine Aufgabe kann für bis zu drei unmittelbar nacheinander stattfindende mündliche Prüfungen verwendet werden, wenn die noch zu prüfenden Schülerinnen und Schüler keine Hinweise über die verwendete Aufgabe erhalten können. § 5 Absatz 1 Satz 1 bleibt unberührt. 4) Wird die zweite Fremdsprache bereits ab Klasse 5 unterrichtet, wird Englisch in den Klassen 5 und 6 mit jeweils zwei Wochenstunden unterrichtet. Stimmenthaltung ist nicht zulässig. (6) Die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe schließt die Berechtigung zum Besuch der Bildungsgänge des Berufskollegs ein, die zur allgemeinen Hochschulreife führen. Lernbereich Gesellschaftslehre (Geschichte, Erdkunde, Politik). Jedes Fach darf nur einmal zum Ausgleich herangezogen werden. Im Rahmen freier Kapazitäten können auch Schülerinnen und Schüler anderer Schulen die Schullaufbahn im Bildungsgang der Hauptschule fortsetzen. 29.12.2020 – Specials Die Lessing-Realschule in Grevenbrück stellt sich vor Weiterlesen... Vorstellung weiterführender Schulen 16.12.2020 – Specials ... Sekundarschule Hundem-Lenne: Chancen für alle in einer Schule für alle